Qualifikationsverfahren Polizist / Polizistin

Eidg. Berufsprüfung Polizist / Polizistin

Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.

Die Berufsprüfung ist in eine Vorprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr und eine Hauptprüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr aufgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.institut-police.ch

Vorprüfung

Das Bestehen des 1. Ausbildungsjahres (Polizeischule) ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Vorprüfung. Mit der Vorprüfung wird das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen

Prüfungsfächer:

  • Angewandtes und vernetztes Polizeirecht, schriftlich
  • Entgegennahme einer Anzeige, mündlich/praktisch
  • Polizeieinsatz, praktisch:
    - Verkehrspolizei
    - Sicherheitspolizei
    - Kriminalpolizei

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 und von den Prüfungsteilnoten maximal eine Note ungenügend ist.
Das Bestehen der Vorprüfung ist Bedingung, um mit der zweiten Ausbildungsphase beginnen zu können.

Hauptprüfung

Mit der Hauptprüfung wird das zweite Ausbildungsjahr (Praxisjahr) abgeschlossen.

Prüfungsteile:

  • Portfoliobericht (schriftlich):
    - Praxisauftrag
    - Kompetenzraster
    - Dispositionscheck
  • Fachgespräch:
    - Präsentation
    - Aktive Anwendung
    - Reflexion

Die Hauptprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 und alle Prüfungsteilnoten mindestens 4.0 betragen.